Die bisher größte Studie im deutschsprachigen Raum zum Thema Stalking führte die Technische Universität Darmstadt im Zeitraum von 2002 bis 2005 durch. Seither hat sich bei der Gesetzeslage und damit bei den Möglichkeiten der Ermittlung einiges getan. Seit dem 1. April 2007 wurde Stalking als Straftatbestand in das deutsche Strafgesetzbuch aufgenommen. Wobei der §238 nicht von „Stalking“ spricht, sondern ein Gesetz „zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellung“ ist. Experten halten den Umgang mit dem Thema Stalking jedoch weiter für stark verbesserungswürdig. Detekteien können deshalb gerade bei Stalking einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Opfer leisten.
Der Begriff „Stalking“ stammt ursprünglich aus der Jägersprache und bezeichnet ein beharrliches Anpirschen an das Wild. Unter Stalking versteht man das willentliche Verfolgen und Belästigen eines Menschen, sei es durch häufige Anrufe, Auflauern oder Nachrichten in Form von SMS oder auf dem Anrufbeantworter. Für den Menschen, der zur Zielscheibe dieser Belästigungen wird, kann die Situation extrem belastend werden, da stark in das Leben eingegriffen wird, und häufig auch die Gefahr von körperlichen Übergriffen im Raum steht. Viele Betroffene berichteten von physischen und psychischen Belastungen wie Schlafstörungen, Depressionen, Ängsten und Leistungsabfall bei der Arbeit. Durch den Paragraphen §238 kann die Polizei nun zwar früher eingreifen, doch ein Großteil der Opfer empfindet sich noch immer nicht als ausreichend geschützt.
Eine überwältigende Mehrheit der Befragten gab in der Darmstädter Studie an, dass Sie sich von der Polizei nicht ernst genommen gefühlt hätten. Ihr Anliegen sei bagatellisiert und als Privatangelegenheit abgetan worden. Zu selten sei es schnell zu einer einstweiligen Verfügung gekommen, die dem Täter jeglichen Kontakt untersagt. Experten führen an, dass von polizeilicher Seite noch immer häufig gewartet werde, bis zur Nachstellung ein weiterer Tatbestand wie Sachbeschädigung, Körperverletzung, Einbruch, sexuelle Nötigung, Verleumdung oder Beleidigung hinzukomme. Zu viele Ermittlungen würden außerdem wieder eingestellt und es käme selten zu einer Verurteilung.
Stalking ist in der Gesellschaft weit verbreitet
Zumindest scheinen sich das neue Gesetz und das vermehrte Einschreiten der Polizei positiv auf die Dauer des Stalkings auszuwirken. Die Darmstädter Studie ergab noch eine durchschnittliche Dauer des Stalkings von zermürbenden 28 Monaten. In einer aktuellen Studie von Deborah Hellmann und Sören Kliem vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen wurden fast 5800 Menschen im Alter von 16 bis 40 Jahren befragt. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass die Belästigung maximal zwölf Monate andauerte und durchschnittlich nach vier bis sechs Monaten beendet wurde.
Stalking ist weltweit ein nicht zu unterschätzendes Problem. Internationale Studien bestätigen die Resultate von Hellmann und Kliem: Etwa 15 Prozent der Bevölkerung wurde mindestens einmal im Leben zum Opfer von Stalking. Dies teilt sich auf 20% der Frauen und 11% Männer auf. In 40% der Fälle war der Stalker ein Ex-Partner, in 22% handelte es sich um Nachbarn oder Menschen aus Freundes- und Bekanntenkreis. Nur in 11% der Fälle ging das Stalking von einem vollkommen Fremden aus. Zwei Drittel der Täter sind Männer.
Opfern von Stalking sollten folgende Ratschläge beherzigen: Vermeiden Sie konsequent den Kontakt zum Stalker, reagieren Sie nicht auf die Kontaktaufnahme, auch wenn es schwer fällt. Auch eine ablehnende Reaktion wird vom Täter oft als Aufforderung zu noch mehr Hartnäckigkeit fehlgedeutet. Machen Sie einmal unmissverständlich klar, dass Sie keinerlei Kontakt wünschen. Tun Sie das, wenn Ihnen der Täter bekannt ist, unter Umständen auch per Einschreiben. Dokumentieren Sie überhaupt jegliches unerwünschtes Verhalten. Dies ist für die Ermittlungen sehr wichtig. Suchen Sie Unterstützung in Ihrem Umfeld und schalten Sie die Polizei ein.
Da sich noch immer viele Opfer von der Polizei nicht wirklich ernst genommen oder ausreichend geschützt fühlen, ist das Einschalten einer Detektei häufig ein sinnvoller Schritt zu Ihrer Unterstützung. So haben Sie einen Profi an der Seite, der das Verhalten des Stalkers effizient dokumentiert. Diese hieb- und stichfesten Beweismittel bringen dem Opfer vor Gericht oft den entscheidenden Vorteil.