Täglich gehen bei der Polizei in Deutschland 250 bis 300 Meldungen über vermissten Menschen ein. Glücklicherweise klären sich 50% dieser Fälle bereits in der ersten Woche, 80% können binnen eines Monats geklärt werden.
In vielen dieser Fälle geht es um das Verschwinden von Kindern. Für das Jahr 2015 spricht die Statistik des Bundeskriminalamts in Wiesbaden von 6297 vermissten Kindern. Bis zum 6.4.2016 waren 5554 davon wiedergefunden worden. Oft handelt es sich um einen Kindesentzug durch ein Elternteil, das nach einer Trennung Bestandteile der gerichtlichen Umgangsregeln verletzt. Es liegt auf der Hand, dass solche Ereignisse eine enorme Belastung für das Kind und das zurückbleibende Elternteil sind. Abgesehen davon ist Kindesentzug natürlich ein Straftatbestand gemäß Paragraph 235 StGB und kann mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Als Detektive werden wir beispielsweise bei der Beschaffung von Beweisen in Sorgerechtsfragen und bei Kindesentzug tätig. Dies kann ergänzend zur Polizeiarbeit geschehen, beispielsweise wenn ein Kind ins Ausland verbracht wird. Hier kann eine erfahrene Detektei mit internationalen Kontakten manchmal schneller als die Polizei reagieren. Für die Polizei kann es durchaus schwierig und langwierig sein, einen internationalen Haftbefehl zu erlangen. Wie wir noch ausführen werden, ist jedoch ein schnelles Handeln von zentraler Bedeutung, sowohl für das Wohl des Kindes, als auch für das Elternteil, das über das Sorgerecht verfügt. Detektive können auch da tätig werden, wo die Polizei keine Handhabe mehr hat. Zum Beispiel, wenn Sie auf der Suche nach einem Kind sind, das Ihnen über Jahre hinweg entfremdet wurde, und das bereits die Volljährigkeit erreicht hat. Wir können auch ermitteln, wenn Sie eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht befürchten.
Die Trennung eines Paares mit Kind bietet viel potentielles Konfliktmaterial, bei der die Betroffenen Unterstützung brauchen. Ein Elternteil kann sich durch Verschwinden um die finanzielle Unterhaltspflicht drücken wollen. Häufig ist es hier der Vater, der die Partnerin im Stich lässt und einfach untertaucht. Hier können Privatdetektive Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen. Jedoch erheben auch immer häufiger Väter schwerwiegende Vorwürfe gegenüber der Mutter ihrer Kinder. Diese würden ihnen das Kind durch Kontakteinschränkung, mangelhafte Kommunikation oder dadurch, grundlos schlecht über sie zu sprechen, konsequent entfremdet. Auch würden die Besuchsrechte der Väter weniger ernst genommen und die betroffenen Männer fühlten mit dem Problem alleine gelassen. Es werde zu oft als „Kavaliersdelikt“ betrachtet, wenn eine Mutter den Kontakt zum Kind behindert. Dies kann sich über Jahre hinweg ziehen und verursacht einen so starken Leidensdruck bei dem entfremdeten Elternteil, dass dies das restliche Leben prägen kann. Häufig werde es so empfunden, dass das Kind als „Waffe“ in einer Trennung eingesetzt würde. Bei einem Einsatz unserer Detektive für Karlsruhe spielte sich diese Situation ab.
Kindesentzug aufgrund von Sorgerechtstreits
Dieses Verhalten sei jedoch nicht „typisch weiblich“, so Experten, sondern habe damit zu tun, dass das Sorgerecht häufiger der Mutter zugesprochen werde. Eine Entfremdung sei auch nicht notwendigerweise vorsätzlich, sondern geschehe häufig unbewusst, und werde von der entfremdenden Seite als dem Kindeswohl förderlich empfunden. Man wolle die Situation „zur Ruhe kommen lassen“, doch dies fördert die Entfremdung meist nur. Experten raten dringen, zügige Lösungen für den spannungsfreien Umgang beider Eltern mit dem Kind zu finden.
Dieses Phänomen hat nun einen Namen und wurde von Psychologen untersucht: PAS (Parental Alienation Syndrom). Laut Definition handelt es sich um die fortgesetzte und unbegründete Zurückweisung und Verunglimpfung eines Elternteils. Das Kind werde in eine Parteinahme gedrängt, bei der ein Schwarz-Weiß-Denken gefördert werde, das ein Elternteil als nur gut und das andere als nur böse darstelle. Erstmals wurde 2002 in Frankfurt a.M. eine internationale PAS Konferenz abgehalten, wo Experten wie Dr. phil. Andrtzky (Düsseldorf) und Dipl.-Psych. U. Kodjoe (Emmendingen bei Freiburg) zu dem Thema informierten.
Die Probleme beginnen häufig schon mit der Rechtsprechung. Bei der KiMiss Studie 2012 der Universität Tübingen wurden 1153 Elternteile zum Thema befragt, die vom Kind getrennt lebten und sich mehr Kontakte wünschten. Nur 10% der Befragten gaben an, dass sie vor Gericht eine Berücksichtigung des Kindeswohls erlebt hätten. 22% der befragten Elternteile gaben an, das Kindeswohl sei „kaum berücksichtig“ worden, 37% sagten, es sei „überhaupt nicht berücksichtig“ worden, 20% gaben an, das Gericht habe „willkürlich entschieden“.
Die Befragten beschrieben ihre Situation als bitter, geradezu lähmend und außerordentlich belastend, vergleichbar mit einem Trauerprozess beim Verlust eines Menschen. Um diese schwerwiegenden Folgen zu vermeiden, ist es also klug, möglichst schnell die Möglichkeit externer Unterstützung, wie z.B. durch eine erfahrene Detektei, in Anspruch zu nehmen, bevor sich die Fronten verhärten und eine Entfremdung stattfindet. Weitere Informationen zu diesem Einsatzbereich finden Sie hier.