Was sind die Voraussetzungen für die Einschaltung einer Detektei? Was muss vorbereitet werden?
Für die Einschaltung einer Detektei muss das sogenannte „berechtigte Interesse“ bestehen, dass im §193 StGB rechtlich definiert ist. Das „berechtigte Interesse“ stellt einen Rechtfertigungsgrund dar, um zur Wahrung der eigenen Rechte in die Recht eines Dritten eingreifen zu können.
Zudem kann es nicht schaden, sich ein klares Bild von Ihrem Problem zu machen. Dafür sollten Sie sich klar machen, worum es genau geht und festhalten, welche Informationen bereits vorliegen. Auch das Ziel der Ermittlung sollte Ihnen klar sein. Falls Sie sich unsicher sind, was Ihr Problem ist, klären wir dies auch gerne bei der ersten Kontaktaufnahme.