Erpressung, Entführung & Nötigung: Die Deutsche Detektei hilft!
Professionelle Unterstützung auch bei schwerwiegenden Delikten
Bei einer Erpressung oder Entführung (Erpresserischer Menschenraub) versucht sich der Erpresser zu bereichern, indem er Gewalt verübt oder diese androht. Eine Nötigung liegt hingegen vor, wenn der keine Bereicherungsabsicht vorliegt. Bei allen Delikten handelt es sich um schwerwiegende Straftaten, die langjährige Haftstrafen nach sich ziehen können. Originär sind Erpressungen, Entführungen und Nötigungen Bereiche, in denen die Strafverfolgungsbehörden des Staates tätig werden. Detektive kommen zum Einsatz, wenn Unterstützung notwendig ist oder der Auftraggeber (zunächst) auf eine staatliche Ermittlung verzichten möchte.
Sind Sie Opfer einer Erpressung / Nötigung geworden oder handelt es sich gar um eine Entführung? Die Detektive der Deutschen Detektei kennen sich auch auf diesen Gebieten aus und helfen Ihnen gern.
Kontaktieren Sie uns jetzt und nehmen Sie die Unterstützung von kompetenten und diskret arbeitenden Detektiven in Anspruch.
Aufgrund Ihrer Informationen entscheiden wir gemeinsam, welche Schritte als nächstes sinnvoll sind.
Seitensprung: Privatdetektiv verhindert Erpressung
Wer in eine Erpressung gerät, steht vor einer heiklen Entscheidung. Zeigt er die Erpressung an, kann es passieren, dass Dritte vom Anlass erfahren. Dies kann unangenehme Folgen haben.
Stefanie H. (*) lernte Thomas Z. (*) im Urlaub in Baiersbronn kennen. In dem Luxushotel mit hervorragender Gastronomie wurde Diskretion groß geschrieben. Frau H. stammt aus einer prominenten bayerischen Industriellenfamilie und ist vermögend. Herr Z. war etwas jünger als sie. Er wirkte ausgesprochen seriös, war charmant und hatte hervorragende Manieren. Er war geistreich und unterhaltsam. Frau H. hatte keine Affären. Die Ehe mit ihrem Mann war harmonisch. Nach einer Woche machte Thomas Z. ihr nach einem Abendessen Avancen. Frau H. gab gegen ihre Prinzipien der Versuchung nach und ließ sich auf eine Liebesnacht ein.
Vier Wochen nach ihrem Urlaub erhielt sie einen Brief, in dem Thomas Z. ihr seine Liebe versicherte und sie um eine hohe Geldsumme bat. Offensichtlich war sie in die Irre geführt worden, denn zu ihrer Überraschung hatte ein Unbekannter Fotos von ihr und Z. gemacht. Eine direkte Forderung enthielt der Brief nicht, auch keine Drohung. Nur eine Bankverbindung im Ausland und die Fotos waren ein sicherer Hinweis auf die Erpressung.
Ihr Anwalt empfahl Frau H. einen Privatdetektiv der Deutschen Detektei zu beauftragen. Dieser fand heraus, dass Thomas Z. einen falschen Namen benutzt hatte. Er war bereits vorbestraft und hielt sich an Urlaubsorten der Reichen und Superreichen auf, wo er allein reisende Frauen gezielt kompromittierte. Seinen festen Wohnsitz hatte er in Mailand.
Nun hatte der Anwalt die Möglichkeit, Z. unter seinem richtigen Namen zu kontaktieren, ohne die Polizei einzuschalten. Er versah den Brief mit den unschmeichelhaften Tatsachen über das Vorleben des berufsmäßigen Gigolos und informierte ihn über die möglichen Folgen seiner „Geldbitte“. Außerdem beichtete Frau H. ihrem Mann den Seitensprung und seine Folgen.
Dank der Informationen des Privatdetektivs und der Hilfe des Anwalts erhielt Frau H. keine weiteren Briefe mehr von ihrer Urlaubsbekanntschaft. Später wurde Z. wegen eines anderen Vergehens festgenommen und zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt.