Erbschaftsangelegenheiten & Erbschaft: Die Deutsche Detektei hilft!
Die Regelung von Erbschaftsangelegenheiten kann mitunter schwierig sein …
Eine verstorbene Person wird im Erbrecht als Erblasser, ihr gesamtes Vermögen als Erbschaft bezeichnet. Die Erben sind in diesem Zusammenhang die Rechtsnachfolger des Erblassers. Hat der bzw. die Verstorbene ein notariell beglaubigtes Testament gemacht, wird die Erbschaft entsprechend der dort gemachten Angaben verteilt. Ist dies nicht der Fall, geht das Vermögen an die Verwandten, wobei sich der Anspruch nach dem Verwandtheitsgrad bemisst. Ein Erbe hat die Möglichkeit, auf die Erbschaft zu verzichten.
Gerade wenn eine Person verstorben ist, die große Reichtümer besaß, kommt es regelmäßig zu Streitigkeiten unter den möglichen Erben. Um die Erbschaftsangelegenheiten nicht noch komplizierter zu machen und rechtliche Probleme zu vermeiden, ist es wichtig, den eigenen Erbanspruch nachzuweisen. Mitunter müssen Beweise vorgelegt werden, um die Erbfolge stichhaltig darzulegen. An diesem Punkt wird häufig die Hilfe einer professionellen Detektei in Anspruch genommen.
Sind Sie in komplizierte Erbschaftsangelegenheiten verwickelt und benötigen Antworten auf verschiedene Fragen? Die Deutsche Detektei hilft Ihnen gern und berät Sie umfassend.
Unsere geschulten und erfahrenen Detektive stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und arbeiten dafür, dass Sie Ihren Erbanspruch erfolgreich geltend machen können.
Privatdetektei kommt Betrügerin von Erbschaftsangelegenheiten auf die Schliche
Margot S. erhielt Post von einem Notar. Beim Gespräch eröffnete er ihr, dass ein entfernter Onkel, der seit vielen Jahren im Ausland gelebt hatte, ein Testament hinterlegt hatte, das Margot als Alleinerbin einsetzte. Da dieser Onkel keine eigenen Kinder hatte, schien die Angelegenheit klar. Umso verwunderlicher war es, als einige Tage später eine Frau an der Tür klingelte, die behauptete, dass sie viele Jahre mit dem Onkel zusammengelebt habe und auch ein Kind aus der Beziehung entstanden sei. Als Beweis legte sie eine Geburtsurkunde vor, die Margot S. allerdings nicht lesen konnte, da sie nicht auf Deutsch verfasst war. Die Frau forderte nun den Pflichtteil für ihr Kind ein, wollte sich aber mit einer bestimmten Summe zufriedengeben, um einem Gerichtsprozess aus dem Wege zu gehen.
Margot S. hatte bei dem Gespräch ein eigenartiges Gefühl. Deshalb setzte sie sich mit einer Privatdetektei in Verbindung. Gemeinsam beschloss man, dieser Erbschaftsangelegenheit auf den Grund zu gehen. Dazu wurde ein Ermittler zum letzten Wohnsitz des verstorbenen Onkels geschickt. Hier stellte sich heraus, dass der Onkel bereits seit vielen Jahren allein lebte und einen guten Umgang mit seinen Nachbarn pflegte. Ein Bild der Frau und des angeblichen Kindes, das ihnen vorgelegt wurde, konnte niemand zuordnen. Der Ermittler konnte auch Einblick in die Grundbucheinträge und Steuerunterlagen erhalten. Außerdem schaute er sich im Haus des Onkels um, da Margot S. vom Notar die Schlüssel ausgehändigt bekommen hatte. Minutiös erstattete er der in Deutschland gebliebenen Frau Bericht.
Im Heimatort von Margot S. heftete sich ein weiterer Ermittler an die Fersen der angeblichen Geliebten. Margot S. bat diese ebenfalls, unter einem Vorwand, um eine Kopie der Geburtsurkunde. Bei der Observation der Zielperson stellte sich heraus, dass diese oft den Wohnsitz wechselte. Auch hatte sie zum angeblichen Zeitpunkt des Zusammenseins einen festen Wohnsitz und Arbeitsplatz in Deutschland. Als alle Ermittlungsergebnisse zusammengetragen und ausgewertet waren, kam man zu dem Schluss, dass es sich bei der Frau um eine Betrügerin handelte. Die vorgelegten Dokumente waren sehr gute Fälschungen.