Spesenmanipulation & Spesenbetrug: Die Deutsche Detektei hilft!
Spesenmanipulation ist kein Kavaliersdelikt
Im Außendienst ist es üblich, dass die Vertriebsmitarbeiter ein Großteil der Kosten, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit anfallen, zunächst selbst übernehmen. Mit den entsprechenden Quittungen und Belegen holen sich die Außendienstmitarbeiter die vorgestreckten Beträge später vom Arbeitgeber zurück. In diesem Zusammenhang kommt es nicht selten zu Spesenbetrug bzw. Spesenmanipulationen.
Rechnungen werden „frisiert“, Bewirtungskosten zu hoch angegeben, Unterschriften gefälscht, Belege zurückdatiert und Summen verändert … Angesichts dieser Delikte kann und darf man Betrügereien im Bereich von Spesenabrechnungen nicht als geringwertig einordnen. Es handelt sich um Straftaten, die für das betroffene Unternehmen schwerwiegende finanzielle Einbußen bedeuten können. Aus diesem Grunde bestrafen Arbeitsgerichte den vorsätzlichen Betrug relativ hart.
Was können Sie tun, wenn Sie einen Mitarbeiter verdächtigen Spesenbetrug zu betreiben?
Nehmen Sie die Hilfe von versierten Wirtschaftsdetektiven in Anspruch und kontaktieren Sie die Deutsche Detektei.
Unsere Detektive haben langjährige Erfahrung bei der Aufdeckung von Spesenmanipulationen, arbeiten diskret und dokumentieren alle Ereignisse für eine lückenlose Beweisführung, die vor Gericht verwendet werden kann. Natürlich stehen unsere Wirtschaftsdetektive auch als Zeugen bei einem möglichen Gerichtsprozess zu Ihrer Verfügung.
Detektive kommen Außendienstler beim Spesenbetrug auf die Schliche
Hans Z., Geschäftsführer eines Maklerbüros wandte sich mit folgendem Anliegen an unsere Detektei: In den vergangenen sechs Monaten seien ihm bei der Spesenabrechnung eines Mitarbeiters oftmals Zweifel gekommen, ob die angegebenen Bewirtungskosten für Außentermine tatsächlich der Realität entsprächen. Er äußerte den Verdacht, dass der junge Immobilienmakler möglicherweise Rechnungen für Speisen und Getränke im Rahmen seiner Vertragsabschlüsse manipuliere oder private Rechnungen als Spesen abrechne. Zwar sei es in der Branche durchaus üblich, erfolgreich abgeschlossene Projekte mit einem Gläschen Sekt zu begießen, doch dabei könnten unmöglich derart hohe Spesen entstehen.
Wir schlugen den Einsatz unserer Detektive vor, um den verdächtigen Mitarbeiter bei seinen nächsten Außenterminen zu observieren.
Wenige Tage später informierte uns der Geschäftsführer darüber, dass der zu observierende Mitarbeiter für drei Tage in einer 60 km entfernten Metropole im Einsatz sei, um Außentermine mit diversen Kunden abzuwickeln. Dafür habe er in einem Business-Hotel mit Innenstadtlage reserviert, das mit seinem eleganten Hotelrestaurant ideal für erfolgreiche Vertragsabschlüsse sei.
Am vereinbarten Termin folgte ein Privatdetektiv unserer Detektei dem Immobilienmakler in das Hotel und begann am frühen Abend mit der Observation im Hotelrestaurant. Die Zielperson war am Nebentisch mit einem Klienten in ein Gespräch vertieft. Nach der Unterzeichnung einiger Dokumente, orderte der Makler zwei Tassen Kaffee und ließ sich eine Quittung aushändigen. Nach weiteren 15 Minuten verabschiedete sich der Klient von der Zielperson und verließ das Hotel.
Wenig später betrat eine junge Frau das Restaurant und begrüßte die Zielperson mit einer herzlichen Umarmung. Das vertraut wirkende Paar verbrachte den gesamten Abend im Restaurant und bestellte Champagner, Snacks und verschiedene Cocktails. Gegen 23 Uhr beglich die Zielperson die gemeinsame Rechnung und verließ das Restaurant in Begleitung der jungen Frau. Auch an weiteren Abenden gestaltete sich der Verlauf des Abends identisch und wurde durch unseren Detektiv mit Fotoaufnahmen dokumentiert.
Bei der folgenden Spesenabrechnung, die erneut Unstimmigkeiten aufwies und sich mit den durch unseren Detektiv dokumentierten Preisen für die privaten Bewirtungskosten des jungen Maklers deckte, konnte der Geschäftsführer durch Vorlage unserer Beweismittel ein Geständnis des Mitarbeiters erwirken.