Nachweis einer eheähnlichen Gemeinschaft: Die Deutsche Detektei hilft!
Lebt der Ex-Partner bereits in einer eheähnlichen bzw. sozio-ökonomischen Gemeinschaft?
Eine eheähnliche Gemeinschaft hat die gleichen finanziellen Pflichten und Nachteile einer Ehe ohne deren Vorteile. Im Bereich der Unterhaltszahlungen spielt es z.B. eine Rolle, ob der ehemalige Partner in einer Beziehung lebt, die auf Dauer ausgerichtet ist. Ist dies der Fall, kann der Unterhaltsverpflichtete seine Zahlungen an den Ex-Partner stoppen. Viele Unterhaltsempfänger möchten jedoch auf diese Zuwendungen nicht verzichten und verheimlichen dabei den tatsächlichen Status ihrer neuen Beziehung.
An dieser Stelle hilft ein Privatdetektiv dem Unterhaltszahler dabei, die eheähnliche Gemeinschaft zweifelsfrei nachzuweisen. Um die entsprechenden Beweismittel zu sichern, stellt der Detektiv umfangreiche Recherchen an und beobachtet die Zielpersonen. Nur wenn die neue Lebensgemeinschaft mit gerichtsverwertbaren Beweisen eindeutig belegt werden kann, darf der Unterhaltszahler seine Zahlungen beenden. Kann nachgewiesen werden, dass die eheähnliche Partnerschaft schon seit geraumer Zeit besteht, ist es ggf. sinnvoll, den Ex-Partner auf Rückzahlung zu verklagen.
Haben Sie den Verdacht, dass Sie ungerechtfertigt Unterhalt zahlen müssen? Dann wenden Sie sich an die Deutsche Detektei!
Wir unterstützen Sie gern und tun alles dafür, um die eheähnliche Gemeinschaft Ihres Ex-Partners nachzuweisen.
Nachweis einer eheähnlichen Gemeinschaft : Observation der Ex-Frau durch Detektive
Nach der Scheidung der Eheleute Maria und Klaus P. musste der Ehemann Klaus, ein erfolgreicher Geschäftsmann, seiner Ex-Frau eine sehr hohe Unterhaltssumme zahlen. Da die Scheidung der beiden nicht einvernehmlich verlaufen war und Maria ihrem Ex-Mann auch gedroht hatte, dass er für den Rest seines Lebens zahlen müsse, beschränkte sich der Kontakt auf gelegentliche Telefonate. Der Geschäftspartner von Klaus P. erzählte allerdings eines Tages, dass er Maria mit einem Mann in einem Reisebüro getroffen habe und die beiden sehr kurz angebunden waren, als er diese begrüßte. Klaus P. hatte nun den Verdacht, dass seine Ex-Frau schon längst wieder in einer Beziehung lebte.
Er wandte sich also mit dem Anliegen an eine Detektei, die Lebensumstände seiner Frau zu überprüfen, um gegebenenfalls die Unterhaltszahlungen einstellen zu können. Die Detektive empfahlen neben einer Observation vor Ort auch eine Überprüfung der sozialen Netzwerke durch die Experten der Agentur. Man vereinbarte eine zuerst einwöchige Überwachung. Zwei Ermittler machten sich direkt am nächsten Tag an die Observation der Ex-Frau. An ihrer Heimanschrift konnten sie nichts Auffälliges feststellen. Die Frau verließ am Morgen das Haus und ging zur Arbeit. Einer der Ermittler blieb vor Ort und klingelte. Die Wohnung schien allerdings leer zu sein. Auch am Klingelschild stand nur der Name der Frau. Zur Mittagszeit sahen sie dann zum ersten Mal den vom Geschäftspartner beschriebenen Mann. Die beiden aßen zu Mittag und hielten dabei Händchen. Nach der Arbeit holte sie derselbe Mann ab. Beide gingen zusammen einkaufen und fuhren zu einer anderen Wohnanschrift.
Mit den gemachten Bildern konnten sich die Ermittler auf die Suche in den sozialen Netzwerken begeben. Hier fanden sie auf zahlreichen Plattformen Profile sowohl der Frau als auch des Mannes. Hier gewannen sie durch Kommentare, Bilder und Videos schnell den Eindruck, dass die beiden eine gemeinsame Zukunft planten. Die Ermittler vor Ort konnten dies bestätigen, da die Frau abwechselnd in der Wohnung des Mannes und in ihrer Wohnung schlief. Das übergebene Observationsmaterial leitete Klaus P. sofort an seinen Anwalt weiter.