Krankschreibungsbetrug & Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit: Die Deutsche Detektei hilft!
Eine Arbeitsunfähigkeit vorzutäuschen ist kein Kavaliersdelikt
Der Begriff Krankenstand bezeichnet die erkrankungsbedingten Fehlzeiten in Relation zur Soll-Arbeitszeit. Die entsprechende Quote schwankt seit vierzig Jahren um einen Wert von 5% – der bislang niedrigste Wert lag 2004 bei knapp über drei Prozent, während er in den letzten Jahren wieder Richtung 5% tendiert. Krankheitstage können für Unternehmen und die gesamtwirtschaftliche Leistung eines Landes zu schwerwiegenden finanziellen Verlusten führen. In diesem Zusammenhang ist es mehr als ein Ärgernis, wenn Arbeitnehmer „blau machen“, d.h. eine Arbeitsunfähigkeit vortäuschen und einen Krankschreibungsbetrug begehen. Über die Anzahl der Fehltage, die aufgrund einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit zu beklagen sind, kann man nur spekulieren. Zumindest lässt sich ein Trend im Verhältnis von Krankenstand und allgemeinem Zustand der Wirtschaft ableiten: Steigt die Zahl der Arbeitslosen, sinkt die Zahl der Krankschreibungen. Dieses Phänomen basiert vermutlich auf der Angst von Arbeitnehmern, in schlechten Zeiten schneller entlassen zu werden.
Die Gründe für einen Krankschreibungsbetrug sind vielfältig. Einige Arbeitnehmer haben Schwierigkeiten mit der eigenen Leistungsbereitschaft und Zuverlässigkeit, manche möchten die Zahl ihrer „Urlaubstage“ erhöhen und andere nutzen Auszeiten für eine unerlaubte Nebentätigkeit / Schwarzarbeit. Für einen Wirtschaftsdetektiv spielen die Ursachen nur eine untergeordnete Rolle. Eine Wirtschaftsdetektei wird von Unternehmen engagiert, um Krankschreibungsbetrügern möglichst schnell auf die Schliche zu kommen. Um stichhaltige Beweise zu sammeln, folgen die Detektive dem Verdächtigen auf Schritt und Tritt. Die wichtigsten technischen Hilfsmittel sind dabei ein Fotoapparat und / oder eine Videokamera, mit denen der Detektiv das Fehlverhalten des Arbeitnehmers dokumentiert. Zudem macht er sich detaillierte Notizen, die der lückenlosen Beweisführung dienen. Schließlich könnte es zu einem Prozess vor dem Arbeitsgericht kommen, in dem Detektive auch als Zeugen geladen werden können.
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Dann nehmen Sie Kontakt zur Deutschen Detektei auf! Unsere versierten Mitarbeiter ermitteln seriös, diskret und zielorientiert, um Verdachtsmomente mit stichhaltigen Beweismitteln zu untermauern.
Dreister Krankschreibungsbetrug durch Mitarbeiterüberwachung aufgedeckt
Seit zwei Jahren legte die Sekretärin Carola M. immer wieder Krankschreibungen bei ihrem Arbeitgeber vor. Das war an sich nicht ungewöhnlich. Stutzig wurde der Chef erst, als eine andere Mitarbeiterin in der Mittagspause in der Betriebskantine erzählte, dass Carola M. in diesem Sommer wieder in die Toskana in den Urlaub fahren wolle. Als sie diese gefragt hatte, ob sie denn glaube, ob sie denn freibekommen würde, hatte diese geantwortet, dass sie das schon regeln würde. In einem folgenden Gespräch mit der Mitarbeiterin erfuhr der Chef, dass der letzte Urlaub mit einer Krankschreibung zusammenfiel.
Bei der nächsten Krankschreibung beschloss der Chef, eine Privatdetektei zurate zu ziehen. Diese empfahl ihm nach einem ersten Gespräch, einen Krankenbesuch bei der Sekretärin abzustatten. Anschließend könne er den medizinischen Dienst der Krankenkasse in Anspruch nehmen. Gleichzeitig würden die Ermittler die Krankschreibungen abgleichen. Der Chef befolgte den Rat der Experten. Ein Besuch bei der Sekretärin brachte keine Ergebnisse. Auch die Untersuchung durch den medizinischen Dienst konnte keine Klarheit in die Angelegenheit bringen. Das gab aber wiederum der Detektei die Voraussetzung, die Zielperson direkter zu überwachen, da alle vorherigen Maßnahmen keine Ergebnisse hervorgebracht hatten.
Die Ermittler begannen mit einer Observation der Sekretärin während der nächsten Krankschreibung. Die Detektive bezogen vor dem Haus der Zielperson Stellung. Im Laufe des Tages sahen sie die Sekretärin, wie sie Fenster putzte, schwere Einkaufstaschen nach Hause trug und am Abend mit ihrem Ehemann zu einem gemeinsamen Essen ging. Die Ermittler teilten dem Arbeitgeber die ermittelten Ergebnisse mit und händigten ihm einen detaillierten Zeitplan des Tagesablaufes aus.
Der Chef entschloss sich daraufhin, die betreffende Sekretärin zu entlassen. Diese entschloss sich, einen Prozess vor dem Arbeitsgericht anzustreben, den der Auftraggeber jedoch für sich entscheiden konnte. Dabei halfen ihm die Zeugenaussagen der Privatermittler, die die Mitarbeiterüberwachung durchgeführt und ein Tagesprotokoll angefertigt hatten. Zudem konnte von den Detektiven glaubhaft bewiesen werden, dass viele der Krankschreibungen mit Urlaubs- und Kurzreisen und diversen Familienfeiern zusammenfielen.