Verbotene Nebenbeschäftigung & Unerlaubte Nebentätigkeit: Die Deutsche Detektei hilft!
Arbeiten Mitarbeiter Ihres Unternehmens unerlaubt nebenbei?
Sofern im Arbeitsvertrag nichts Gegenteiliges schriftlich festgehalten wurde, schuldet ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber seine ungeteilte Arbeitskraft. In der Regel genehmigt ein Unternehmen seinen Mitarbeitern Nebenbeschäftigungen, die nicht in Konkurrenz zu eigenen Zielsetzungen stehen, wenig Zeit in Anspruch nehmen und in keiner Weise die originäre Tätigkeit negativ beeinflussen.
Haben Sie in Ihrem Unternehmen Mitarbeiter identifiziert, deren Arbeitsleistung spürbar nachlässt? Mehren sich bei einem Angestellten die krankheitsbedingten Fehltage? Oder verschwinden wichtige Arbeitsmittel? Alle Anzeichen könnten Hinweise auf eine verbotene Nebenbeschäftigung bzw. eine unerlaubte Nebentätigkeit sein, die evtl. sogar einem Wettbewerber nützt.
Verschaffen Sie sich Gewissheit, indem Sie die Wirtschaftsdetektive der Deutschen Detektei beauftragen!
Unsere Detektive beobachten die verdächtigen Mitarbeiter lautlos und diskret auf Schritt und Tritt und nutzen dafür moderne Technik, um die verbotene Nebenbeschäftigung aufzudecken. Sie dokumentieren alle relevanten Ereignisse für eine lückenlose und gerichtsverwertbare Beweisführung. Selbstverständlich steht Ihnen ein Wirtschaftsdetektiv auch bei einem möglichen Gerichtsprozess als Zeuge zur Verfügung.
Observation bestätigt verbotene Nebenbeschäftigung einer Lehrerin
Die besorgte Mutter eines Schülers der achten Klasse eines Gymnasiums wurde beim Schulleiter vorstellig, um sich über eine Lehrerin zu beschweren. Diese würde ihren Sohn ungerechtfertigt benoten und andere Schüler der Klasse eindeutig vorziehen. Bei einem Gespräch der Mutter mit der Lehrerin beteuerte diese, dass dies nicht der Fall sei, sondern der betroffene Schüler sehr viel langsamer lerne als seine Mitschüler. Die Lehrerin empfahl der Mutter, ihren Sohn in einer privaten Förderklasse anzumelden, damit dieser den Lehrstoff schneller aufnehmen und umsetzen könne. Nun hatte die Mutter gehört, dass das Nachhilfeinstitut vom Ehemann ebendieser Lehrerin geleitet werden würde. Tatsächlich hatten die Schüler, die dort Nachhilfestunden bekamen, im Schnitt sehr viel bessere Noten als andere Schüler.
Die Mutter konnte aufgrund ihres Einkommens jedoch nicht das Geld für das Nachhilfeinstitut aufbringen. Der Schulleiter hörte sich alles an und versprach der Frau, sich um die Sache zu kümmern. Jedoch brachte eine erste Unterhaltung mit der Lehrerin keine Ergebnisse. Der Schulleiter entschloss sich daraufhin, eine Privatdetektei einzuschalten, da, sollte sich der Verdacht bestätigen, dass hier gute Noten für Geld verkauft würden und die Lehrerin einer verbotenen Nebenbeschäftigung nachginge, diese eklatant gegen ihren Arbeitsvertrag verstoßen würde. Die Detektive rieten dem Schulleiter, die Mutter ins Vertrauen zu ziehen. Gemeinsam arbeitete man einen Observationsplan aus. Im Laufe der Beobachtungen stellte sich heraus, dass die Lehrerin jeden Nachmittag im Institut ihres Mannes Nachhilfestunden gab. Der Schüler, der von seiner Mutter zu den Nachhilfestunden gebracht wurde, erzählte, dass während der Unterrichtsstunden genau die Aufgaben durchgenommen wurden, die auch anschließend in den Klassenarbeiten abgefragt wurden.
Mit diesen Ergebnissen, die die Detektive dem Schulleiter übergaben, wurde die Lehrerin zu einem Gespräch gebeten. Nach anfänglichem Leugnen gestand sie schlussendlich, dass sie aufgrund der Zahlungen an das Institut ihres Mannes gute Ergebnisse bei ihren Nachhilfeschülern erzielen musste, da die Eltern ansonsten die Kinder nicht mehr zum Förderunterricht schicken würden. Gegen die Lehrerin wurden disziplinarische Maßnahmen eingeleitet.