Verleumdung, Rufschädigung, üble Nachrede & Beleidigung: Die Deutsche Detektei hilft!
Wenn Lügen und Halbwahrheiten verbreitet werden …
Verleumdungen, rufschädigende Äußerungen, üble Nachrede sowie Beleidigungen erfüllen juristisch gesehen den Tatbestand der Ehrverletzung. Diese liegt vor, wenn jemand Tatsachen über eine andere Person verbreitet, die unwahr sind. An dieser Stelle muss man die Tatsache von der Meinungsäußerung abgrenzen, was mitunter schwierig sein kann. Die Behauptung einer falschen Tatsache wird als Verleumdung definiert, wenn sie vorsätzlich geschieht. Die üble Nachrede liegt indessen vor, wenn eine nicht nachweislich wahre Tatsache verbreitet wird. Dass eine Verleumdung kein Kavaliersdelikt ist, zeigt die Maximalstrafe von fünf Jahren Haft. Wer sich der üblen Nachrede schuldig macht, muss mit einer maximalen Haftdauer von zwei Jahren rechnen.
Beleidigungen, Rufschädigungen durch falsche Gerüchte, üble Nachrede und Verleumdungen sollte sich niemand gefallen lassen. Die Deutsche Detektei hilft Ihnen dabei, die richtigen Schritte einzuleiten, sofern Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt worden sind. Unsere Detektive recherchieren diskret und zielorientiert in Ihrem Fall und sorgen für eine gerichtsverwertbare Beweislage, mit der Sie sich für einen Gerichtsprozess eine optimale Ausgangssituation verschaffen.
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Verleumdung und Rufschädigung durch Privatdetektive aufgedeckt
Als Magdalena K. eines Tages völlig unverhofft die Kündigung ihres Vermieters im Briefkasten hatte, dachte sie zuerst an ein Versehen. Sie machte sich sofort auf den Weg, um mit ihrem Vermieter zu sprechen. Der wies sie jedoch kurzerhand an der Tür ab mit der Bemerkung, sie wisse schon, warum er die Kündigung ausgesprochen hätte. Am nächsten Tag wurde sie von ihrem Abteilungsleiter zu einem persönlichen Gespräch gebeten. Hier wurde ihr mitgeteilt, dass man Informationen erhalten hätte, dass sie illegal Daten aus der Firma entwendet hätte. Bis zur Klärung des Vorfalles wurde sie auf unbestimmte Zeit beurlaubt. Wieder zu Hause angekommen war Magdalena K. am Boden zerstört. Erst der Besuch einer Freundin ließ sie aus ihrer Starre erwachen.
Die Freundin riet Magdalena K., sich mit einer Privatdetektei in Verbindung zu setzen. Noch am selben Tag beriet sie sich mit den Ermittlern und schilderte das Vorgefallene. Die Mitarbeiter der Detektei machten sich sofort an die Arbeit. Zuerst fanden sie heraus, dass beim Vermieter ein anonymer Hinweis eingegangen ist, dass Magdalena K. häufig Herrenbesuch in ihrer Wohnung empfangen würde. Zudem seien verdächtige Geräusche zu hören, die darauf schließen ließen, dass die Mieterin sich mit sexuellen Dienstleistungen etwas Geld dazu verdiene. Durch behutsames Nachfragen stellte sich ebenfalls heraus, dass die Beschuldigung in Magdalena K´s Firma ebenfalls aufgrund eines anonymen Hinweises entstanden waren.
Während des Besuchs des Vermieters konnte sich dieser allerdings auch daran erinnern, dass Rosemarie H., die Nachbarin von Magdalena K. immer in der Nähe gewesen war, wenn dieser einen anonymen Brief erhielt. Der Vermieter dachte sich allerdings nichts dabei, da Rosemarie H. auch als Hausmeisterin des Hauses fungierte. Nach weiterer Ermittlungsarbeit der Detektive konnten diese feststellen, dass die Hausmeisterin bewusst falsche Informationen und Beschuldigungen in Umlauf gebracht hatte. Mit diesen wollte sie den Wegzug von Magdalena K. erreichen, damit ihr Sohn und dessen Familie die günstige Wohnung mieten konnten. Rosemarie H. wurde dank der gesammelten Beweise der Detektei der Verleumdung und Rufschädigung überführt und Magdalena K. von allen Beschuldigungen befreit.