Wettbewerbsverletzung: Die Deutsche Detektei hilft!
Verstößt ein Konkurrent gegen das UWG?
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist die Gesetzesgrundlage für die Beurteilung von Wettbewerbsverletzungen. Es ist seit 1909 in Kraft und regelt die Wettbewerbsbedingungen zwischen Unternehmen. Wenn ein Wettbewerber auf irgendeine Weise gegen das UWG verstößt und sich dadurch Ihrem Unternehmen gegenüber Wettbewerbsvorteile verschafft, haben Sie das Recht Klage einzureichen. Eine Wettbewerbsverletzung kann bei Mitbewerbern zu empfindlichen Umsatzeinbußen führen.
Wettbewerbsverletzungen können in den unterschiedlichsten Variationen vorliegen. Zum Beispiel erfüllen geschäftsschädigende Aussagen über die Konkurrenz den Tatbestand der Wettbewerbsverletzung. Gibt es in Ihrer Branche Verdachtsmomente, die auf unlauteren Wettbewerb schließen lassen?
Dann kontaktieren Sie die Deutsche Detektei! Unsere versierten und kompetenten Wirtschaftsdetektive durchleuchten Ihre Konkurrenten und deren Werbemaßnahmen.
Bei den Recherchen sammeln die Detektive jegliches Material, das einer gerichtsverwertbaren Beweisführung dienen könnte. Wir stehen Ihnen gern für eine individuelle und umfangreiche Beratung zur Verfügung.
Ehemaliger Angestellter begeht Wettbewerbsverletzung im großen Stil – Detektei ermittelt
Ein Vermögensberatungsbüro hatte in den letzten Monaten sehr viele wichtige Kunden verloren. Nachdem man der Sache nachgegangen war, stellte sich heraus, dass einer der leitenden Angestellten dafür verantwortlich war. Dieser wurde mit sofortiger Wirkung freigestellt und fristlos gekündigt. Eine Wirtschaftsdetektei wurde mit der Überwachung des vertraglich festgelegten Wettbewerbsverbotes beauftragt. Bereits bei den Vorermittlungen hatte es Grund zur Annahme gegeben, dass der leitende Angestellte gegen dieses Wettbewerbsverbot verstoßen würde.
Der Bruder und die Schwägerin der Zielperson hatten bereits vor einigen Monaten eine Firma mit den gleichen Geschäftsinhalten gegründet. Im Firmenregister war der ehemalige leitende Angestellte als Mitgesellschafter eingetragen. Man beschloss daher, dieses Unternehmen etwas genauer zu observieren. Ein Ermittler sollte die Büroräume überwachen und ein anderer den ehemaligen leitenden Angestellten. Dieser machte sich in der kommenden Woche zu einigen Kundengesprächen bei diversen Unternehmen auf, was eigentlich nicht außergewöhnlich war. Da es sich aber um Kunden seines ehemaligen Auftraggebers handelte, war dies als klarer Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht zu bewerten. Aber auch bei den Büroräumen konnten einige interessante Beobachtungen gemacht werden. Denn offensichtlich arbeiteten einige der Außendienstmitarbeiter des Auftraggebers auch für die ehemalige Führungskraft. Anders konnte man sich das ständige Kommen und Gehen nicht erklären. Die ehemalige Sekretärin half ebenfalls mehrere Stunden in dem neuen Unternehmen aus.
Das gesamte Verhalten deutete darauf hin, dass der ehemalige leitende Angestellte seinem vorherigen Arbeitgeber großen ökonomischen Schaden zufügen wollte. Es wurden mehrere Wettbewerbsverletzungen festgestellt und per Video-, Bild- und Tonmaterial dokumentiert. Dank der umfangreichen und gründlichen Ermittlung der Wirtschaftsdetektei konnte dieser Plan jedoch noch rechtzeitig aufgedeckt werden. Das Unternehmen, das die Wirtschaftsdetektei vertraglich verpflichtet hatte, konnte aufgrund der gesammelten Beweise weitere juristische Schritte einleiten. Diese richteten sich nicht nur gegen den ehemaligen leitenden Angestellten, sondern auch gegen mehrere Außendienstmitarbeiter und die Sekretärin.