Unerlaubter Nebenjob in Hannover
Jens K. ist Betriebsleiter eines Logistik-Unternehmens in Hannover-Bothfeld. Bei einem Besuch der CeBIT auf dem Messegelände fiel ihm aus der Ferne ein Gabelstaplerfahrer auf, der seinem Angestellten Peter R. auffällig ähnelte. Dabei hatte der Hilfsarbeiter bei Einstellung angegeben, er würde keinen weiteren Tätigkeiten nachgehen. Jens K. beauftragte die Detektei für Hannover, um aufzuklären, ob Peter R. in seiner Freizeit einer weiteren Tätigkeit nachgeht. Ein unerlaubter Nebenjob in Hannover wäre nämlich ein handfester Kündigungsgrund.
Detektei klärt Schwarzarbeit in Hannover auf
Die Detektive begannen sofort, Peter R. in seiner Freizeit unauffällig zu observieren. Dabei stellten sie fest, dass der Angestellte jedes zweite Wochenende das Messegelände ansteuerte, wo er offenkundig als Gabelstaplerfahrer jobbte. Die Ermittler dokumentierten ihre Beobachtungen und erstatteten ihrem Kunden pflichtgemäß Bericht. Jens K. stellte seinen Mitarbeiter daraufhin zur Rede. Dieser erklärte, er bräuchte dringend den Nebenerwerb, um über die Runden zu kommen. Kleinlaut gab er zu, dass er die Tätigkeit am Finanzamt vorbei verrichten würde. Jens K. zeigte Verständnis für die Lebenslage seines Hilfsarbeiters und ließ Milde walten. Peter R. durfte seinen Hauptjob unter der Voraussetzung behalten, dass er das Honorar der Detektei begleicht und sich einen seriösen Nebenjob sucht.