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Verleumdung in einer Bremer Kirchengemeinde

Elisabeth W. war ein beliebtes und besonders engagiertes Mitglied einer kleinen freien protestantischen Gemeinde nahe des Bremer Stadtteils die Vahr, am östlichen Stadtrand der pittoresken Hansestadt. In der Gemeinde wurde soziales Engagement großgeschrieben und Elisabeth W. organisierte mit viel Herzblut mehrmals im Jahr einen Basar oder Kuchenverkauf, um Spenden für wohltätige Zwecke zu erwirtschaften. Sie war wohl der letzte Mensch, dem man wünschen würde, Zielscheibe von übler Nachrede zu werden.

Vor allem Frau W.s „Kaffeekränzchen für den guten Zweck“ war im Laufe der Jahre eine echte Institution geworden. Bis zu zwölf engagierte Bäckerinnen trugen dazu ihre Tortenkunst und Konditorwaren bei. Jung und Alt kamen, um sich die Köstlichkeiten schmecken zu lassen und jeder Gast gab so viel er konnte für die gute Sache. Im Laufe der Jahre hatten die Damen so schon über 10.000 Euro „erbacken“. Nicht nur Gemeindemitglieder kamen zu diesen Veranstaltungen, es war ein echtes Ereignis für das ganze Straßenviertel, wo Menschen aller sozialen Hintergründe bei Kaffee und Kuchen zusammenkamen und sich austauschten.

Geplant war es, auch Menschen, die nicht zu der Kirche gehörten, in die Gestaltung der Veranstaltung mit einzubinden. So könnten zum Beispiel Flüchtlinge süße Spezialitäten aus ihren Heimatländern beisteuern und gleichzeitig Kontakte zu Mitbürgern knüpfen, hatte sich Elisabeth W. gedacht. Eine rundum gute Sache, gegen die niemand etwas haben könnte, sollte man meinen. Aber Missgunst gibt es überall. Zunächst fiel Frau W. nur auf, dass von einem Kaffeekränzchen zum nächsten plötzlich viel weniger Besucher kamen. Zwar gab es einen harten Kern, vor allem Freunde und Familie von Frau W., der immer erschien – aber neue Besucher und Außenstehende blieben aus. Die Stimmung war längst auch nicht mehr so gelöst und fröhlich wie in der Vergangenheit. Frau W. stand vor einem Rätsel.

Verleumdung oder „nur“ üble Nachrede?

Als Frau W. beim Einkaufen zufällig eine junge Frau traf, die sie lange nicht mehr bei der Spendenaktion gesehen hatte, fasste sie sich ein Herz und fragte nach dem Grund. Die Frau druckste herum, machte Ausflüchte, doch Frau W. bat sie, offen und ehrlich zu sein, damit Licht ins Dunkel käme. Schließlich ging es dabei ja nicht um ihren persönlichen Erfolg, sondern darum, möglichst viele Spenden für Organisationen zu erwirtschaften, die ihr besonders am Herzen lagen. Dieses Argument überzeugte und der ehemalige Gast eröffnete verlegen, dass schwerwiegende Gerüchte im Viertel die Runde machten. Beim letzten gut besuchten Kuchenverkauf sollten „die Hälfte der Gäste anschließend an Durchfall und Erbrechen gelitten haben“. Die hygienischen Zustände seien in der Gemeindeküche katastrophal, es solle dort nur so vor Kakerlaken wimmeln.

Frau W. stand angesichts dieser Vorwürfe, die völlig haltlos waren, zunächst wie unter Schock. Schließlich kontaktierte sie weitere Bekannte, um zu erfahren, was da alles hinter ihrem Rücken über ihre Herzenssache verbreitet wurde. Fast jeder, mit dem sie sprach, hatte solche Gerüchte gehört. Auch über die hygienischen Zustände in ihrem eigenen Zuhause waren Lügen im Umlauf. Angeblich habe sie ein halbes Dutzend alte, kranke Katzen, die bei ihre über Stühle und Tische liefen, so dass es einem den Appetit verderben würde. Die Bekannten beteuerten, diesen Gerüchten nie Glauben geschenkt zu haben, aber offenbar hatten sie ja viele Menschen von einem Besuch abgehalten.

Frau W. suchte Hilfe bei unserer Detektei in Bremen. Eine wichtige Frage war, ob es sich um üble Nachrede oder eine gezielte Verleumdung handelte. Bei einer üblen Nachrede werden ehrenrührige Unwahrheiten über jemanden verbreitet. Dabei kann nicht nachgewiesen werden, ob derjenige mit Sicherheit weiß, dass es sich um eine Lüge handelt. Bei der Verleumdung verbreitet jemand, der die Wahrheit kennt, Lügen über jemanden, um ihn gezielt zu schädigen.

Üble Nachrede und Verleumdung sind keine Kavaliersdelikte. Darauf stehen bis zu zwei, bei der Verleumdung sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe! Angesichts der Tatsache, dass Frau W.s Engagement besonders ehrenhaft und nobel war, war der Versuch, ihr Engagement zu sabotieren, auch besonders niederträchtig. Eine Mitarbeiterin der Detektei sollte nahe dem Carl-Goerdeler-Park verdeckt ermitteln und herausfinden, ob eine einzelne Person die konkrete Quelle der Verleumdungen war.

Verdeckte Ermittlung in der Bremer Kirchengemeinde

Da unsere Detektei ihre Mitarbeiter klug für den jeweiligen Einsatz auswählt und sie immer weiter für ihre diskreten Aufgaben schult, war der Einsatz schnell von Erfolg gekrönt. Schon am zweiten Tag ihrer Ermittlungen im Gemeindezentrum, bei denen die geschickte Ermittlerin interessiert nach der anstehenden Spendenveranstaltung fragte, wurde sie von einem Gemeindemitglied verschwörerisch beiseite genommen. Wenn ihr ihre Gesundheit lieb sei, solle sie diese Veranstaltung dringend meiden. Der große Eifer, mit dem diese Warnung ausgesprochen wurde, war sehr verdächtig. Es schien sich direkt um die Hauptverdächtige zu handeln, auf die sich die weiteren Ermittlungen dann fokussierten.

Frau Isolde K., die Verdächtige, gestand schließlich, diese Gerüchte weitergestreut zu haben, bestritt aber, die Initiatorin der Hetzkampagne gegen Frau W. und ihre schöne Veranstaltung zu sein. Als publik wurde, dass hier das Engagement der Gemeinde sabotiert werden sollte, regte sich bei der Schwester von Frau Isolde K. offenbar das schlechte Gewissen. Sie meldete sich bei Frau Elisabeth W. und den Ermittlern. Ihre Schwester habe ihr gegenüber zugegeben, dass sie sich alle Vorwürfe nur ausgedacht hatte. Ihr Motiv war gekränkte Eitelkeit. Offenbar war sie neidisch, weil ihr Gebäck bei den Besuchern als das schlechteste und als kaum genießbar galt. Aus solch niederen Motiven und kindischen Rachegelüsten hatte sie sich dazu hinreißen lassen, Gäste vom Besuch abzuhalten. Eine kleingeistige Haltung, für die sie beim anstehenden Prozess wegen Verleumdung hoffentlich einen gerechten Preis zahlen wird.

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