Welche Kosten kommen auf mich zu?
Wir rechnen die von uns geleisteten Aufwendungen anhand der vertraglich vereinbarten Kostensätze ab und listen diese transparent und im Detail in der Rechnung auf. Natürlich variieren die Kosten je nach Länge und Aufwändigkeit des Auftrags und können schlecht pauschal dargestellt werden. Verwenden Sie gerne unsere Online-Hilfe, treten Sie mit Ihrem genauen Anlegen an uns heran und fragen Sie nach weiteren Informationen.
Wie stehen die Chancen für eine Kostenerstattung?
Grundsätzlich ist eine Erstattung der Detektivkosten möglich. Ob und in welchem Umfang dies geschieht, entscheidet das Gericht. Fragen Sie Ihren Anwalt oder lassen Sie sich von uns ausführlicher zu den Voraussetzungen für eine Kostenrückerstattung beraten. Prinzipiell gibt es Unterschiede bei privaten Einsätzen und bei Aufträgen in der Wirtschaft.
Steuerrückzahlung bei Beauftragung eines Privatdetektivs
Detektivkosten für einen privaten Einsatz können selten von der Steuer abgesetzt werden. Vor allem wenn das Interesse rein privater Natur ist, wie z.B. Misstrauen gegenüber einem Ehepartner oder die Suche nach Verwandten, stehen die Chancen schlecht. In einigen Fällen von Scheidung und Unterhaltsklärung wird jedoch eine Ausnahme gemacht. Sollten Sie in der Lage sein, durch die Überwachung Ihre Unterhaltskosten zu senken, werden teilweise Steuern zurückerstattet. Dies kann der Fall sein, wenn der Ex-Partner schon längst mit jemand Neuem zusammenlebt und die Unterhaltskosten nicht mehr in dem Rahmen benötigt, wie zu vor festgelegt. Der Kostenaufwand der durch diesen Nachweis entsteht, kann unter Umständen als außergewöhnliche Belastung festgestellt werden. Bei einer Erstentscheidung über den Unterhalt trifft dies jedoch in keinem Fall zu.
Der Wirtschaftsdetektiv als Betriebsausgabe
Da die Beauftragung eines Wirtschaftsdetektivs in der Regel einem betrieblichen Zweck dient, handelt es sich dementsprechend um eine Betriebsausgabe. Sollten Sie sich also vor Spionage und Cyber-Attacken schützen oder einen scheinbar kranken Mitarbeiter überwachen müssen, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Kosten abgesetzt werden. Private Belange im betrieblichen Kontext sowie von einem selber ausgehende Spionage fallen natürlich nicht darunter. Finanzbeamte werden die Gründe für die Beauftragung untersuchen und sie bei einer plausiblen Erklärung gestatten.