Wenn es in bestimmten Fällen um die Erhebung von personenbezogenen Daten am Arbeitsplatz geht – beispielsweise durch Videoüberwachung – ist es entscheidend, dass man sich im legalen Rahmen bewegt! Unter bestimmten Voraussetzungen ist Videomaterial, das die Persönlichkeitsrechte eines Menschen verletzt, vor Gericht nicht verwertbar. So kann Ihnen beispielsweise die Aufzeichnung eines Diebstahls auf Video vorliegen. Kommt das Gericht aber zu dem Schluss, dass Sie mit dem Video die Persönlichkeitsrechte des Diebes verletzt haben, haben Sie keine Handhabe gegen den Täter. Deswegen ist es immer dringend geraten, die Unterstützung von Profis in Anspruch zu nehmen, wenn es um jegliche Form der Mitarbeiterüberwachung geht. Damit sind Sie auf der sicheren Seite und erhalten Beweismaterial, das vor Gericht auch bewertet werden kann.
Aktuelles
Studien zeigen: Kindesentzug und Kindesentfremdung haben verheerende Folgen
Täglich gehen bei der Polizei in Deutschland 250 bis 300 Meldungen über vermissten Menschen ein. Glücklicherweise klären sich 50% dieser Fälle bereits in der ersten Woche, 80% können binnen eines Monats geklärt werden.
Mobbing von oben – Bossing ist für die Opfer besonders belastend
Immer mehr Studien belegen, dass Mobbing keine Randerscheinung ist. Über zehn Prozent der Erwerbstätigen wurden im Verlauf ihrer Karriere schon einmal Opfer von Mobbing. Schockierend ist die Tatsache, dass – schwankend je nach Studie – in zwischen 50 und 70 Prozent der Fälle ein Vorgesetzter in das Mobbing involviert ist. Das heißt, er duldet das Mobbing oder ist sogar aktiv daran beteiligt.
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Studien belegen: Stalkingopfer brauchen mehr Beistand
Die bisher größte Studie im deutschsprachigen Raum zum Thema Stalking führte die Technische Universität Darmstadt im Zeitraum von 2002 bis 2005 durch. Seither hat sich bei der Gesetzeslage und damit bei den Möglichkeiten der Ermittlung einiges getan. Seit dem 1. April 2007 wurde Stalking als Straftatbestand in das deutsche Strafgesetzbuch aufgenommen. Wobei der §238 nicht von „Stalking“ spricht, sondern ein Gesetz „zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellung“ ist. Experten halten den Umgang mit dem Thema Stalking jedoch weiter für stark verbesserungswürdig. Detekteien können deshalb gerade bei Stalking einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Opfer leisten.
Milliardeneinbußen durchs ‚Blaumachen‘
Weit mehr als ein bloßes Kavaliersdelikt ist das sogenannte Blaumachen, also das Fernbleiben vom Arbeitsplatz aus vorgetäuschten Krankheitsgründen. Wie Umfragen nun belegen, scheint sich dieses unternehmensschädigende Verhalten zu einem regelrechten Volkssport entwickelt zu haben.
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